Katastrophenschutz

Gemäß Zivil – und Katastrophenhilfegesetz stattet der Bund die Katastrophenschutzeinheiten der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, Betreuung, CBRN-Schutz sowie Sanitätswesen ergänzend aus. 

Die ergänzende Ausstattung wird den Innenministerien- und Senatoren der Länder vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophen (BBK) übergeben. 

Diese sind, mit Ausnahme der Ausstattung der Analytischen Task Force, allein für die Verteilung auf die Katastrophenschutzbehörden innerhalt ihres Landes zuständig.

Stationierung in Mallersdorf

Der Landkreis Straubing-Bogen hat im Jahr 2019 ein modernes Löschgruppenfahrzeug (LF 20 Kat-S) vom BBK erhalten. Da das bisherige Löschgruppenfahrzeug (LF 16-TS), aus dem Baujahr 1986, bisher immer in Mallersdorf stationiert war, hat sich der Landkreis dafür entschieden auch das neue Fahrzeug wieder dort unter zu bringen. 

Dieses hoch moderne Fahrzeug der Firma Rosenbauer, auf einem Mercedes Fahrgestell, wird neben dem normalen Dienstbetrieb der Feuerwehr Mallersdorf auch überörtlich im Katastrophenfall bei Großschadenslagen eingesetzt.